Warentest hat von 207 Geflügelwurstsorten Proben genommen.
Ziel der Untersuchung war der Anteil
von Geflügel in Geflügelwurst.
In 53 % der Proben war das Verhältnis 1 : 1.
Also 50 % Geflügel 50 % Schwein oder Rind.
Bei einigen Proben war lag der Anteil an Fremdfleisch bei 75 %.
Der Gesetzgeber erlaubt Fremdfleisch
der namensgebende Bestandteil sollte doch überwiegen.
Ich könnte ja auch Kanarienvogelwurst verkaufen.
Der Kunde, so viele Kanarienvögel gibt es doch gar nicht,
da mischen sie doch anderes Fleisch drunter?
Na klar, Pferdefleisch, 1 : 1,
einen Kanarienvogel - ein Pferd.
Der Gesetzgeber sagt:
Steht auf dem Etikett, reine Geflügelwurst
darf es keine Beimengungen geben.
|